Wir beachten bei der Erstellung Ihres Abschlusses nicht nur die handels- und steuerrechtlichen Vorschriften sowie ggfs. die Vorschriften zur Offenlegung, sondern gestalten zweckgerichtet die Darstellung des unternehmerischen Geschehens im Jahresabschluss, z.B. zur positiven Beeinflussung des Bankenratings. Hierzu gehört auch die optimale Berücksichtigung steuerlicher Wahlrechte.
Die Erstellung von Jahresabschlüssen oder Einnahmen-Überschussrechnungen erledigen wir unabhängig davon, wer die laufende Buchhaltung erstellt hat. Falls Sie die laufende Buchhaltung lieber selbst erledigen, können wir die Buchhaltungsdaten unabhängig von Ihrer eingesetzten Software übernehmen; gerne beraten wir Sie bei der Auswahl einer geeigneten Buchhaltungssoftware.
Aus unseren Leistungen:
|

